Rechtsanwalt Sebastian Hautli

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Kündigung

Eine Kündigung des Arbeitsvertrags ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis. Häufig entstehen sofort zahlreiche Fragen: Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Muss ich die Kündigung akzeptieren? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Wichtig ist: Nicht jede Kündigung durch den Arbeitgeber ist automatisch rechtmäßig. Oft bestehen gute Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorzugehen oder eine bessere Lösung zu erreichen.

Als Rechtsanwalt in Freiburg prüfe ich Ihre Kündigung, erkläre Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstütze Sie dabei, Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

Was tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie zunächst Ruhe bewahren – aber schnell handeln. Denn im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen.

Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam – selbst wenn ursprünglich gute Argumente gegen die Kündigung bestanden hätten.

Eine frühzeitige Prüfung kann deshalb entscheidend sein.

Ist meine Kündigung wirksam?

Eine Kündigung muss verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Arbeitgeber müssen zahlreiche Vorgaben beachten.

Eine Kündigung kann beispielsweise unwirksam sein, wenn:

  • kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt
  • die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde
  • die Sozialauswahl fehlerhaft durchgeführt wurde
  • besondere Schutzrechte nicht berücksichtigt wurden
  • der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde
  • formale Anforderungen nicht erfüllt sind

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Im Arbeitsrecht wird grundsätzlich zwischen einer ordentliche Kündigung und einer fristlosen Kündigung unterschieden.

Ordentliche Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist beendet. Die maßgebliche Frist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder den gesetzlichen Regelungen ergeben.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist grundsätzlich abhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht.

Ob eine ordentliche Kündigung wirksam ist, hängt jedoch nicht nur von der Einhaltung der Frist ab. Insbesondere bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes benötigt der Arbeitgeber einen rechtlich anerkannten Kündigungsgrund.

Fristlose Kündigung

Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Da dies für Arbeitnehmer besonders einschneidende Folgen haben kann, gelten hierfür hohe rechtliche Anforderungen.

Eine fristlose Kündigung setzt einen sogenannten wichtigen Grund gemäß § 626 BGB voraus. Es muss ein schwerwiegender Umstand vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen.

Zudem muss eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von den maßgeblichen Umständen erfahren hat.

Gerade bei einer fristlosen Kündigung lohnt sich eine rechtliche Überprüfung, da Arbeitgeber die hohen Anforderungen nicht immer einhalten.

Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Formen der Kündigung. Entscheidend ist, aus welchem Grund der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte.

Kündigungsgründe: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt?

Fällt ein Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz, reicht der bloße Wunsch des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden, regelmäßig nicht aus. Vielmehr benötigt der Arbeitgeber einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund.

Dabei unterscheidet das Arbeitsrecht insbesondere zwischen drei Arten von Kündigungsgründen: der betriebsbedingten Kündigung, der verhaltensbedingten Kündigung und der personenbedingten Kündigung.

Jede dieser Kündigungsformen hat eigene Voraussetzungen. Ob diese tatsächlich erfüllt sind und die Kündigung wirksam ist, sollte immer sorgfältig im Einzelfall geprüft werden.

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen abbauen möchte – etwa wegen Umstrukturierungen oder wirtschaftlicher Veränderungen.

Auch hier muss der Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nicht jede unternehmerische Entscheidung rechtfertigt automatisch eine Kündigung.

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung betrifft ein vorgeworfenes Fehlverhalten des Arbeitnehmers.

Häufig muss der Arbeitgeber vor einer solchen Kündigung zunächst eine wirksame Abmahnung ausgesprochen haben. Ob die Vorwürfe tatsächlich ausreichen, sollte genau geprüft werden.

Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn Gründe in der Person des Arbeitnehmers liegen. Der häufigste Fall ist die krankheitsbedingte Kündigung.

Auch hier gelten hohe Anforderungen an die Wirksamkeit.

Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung: Bekomme ich eine Abfindung?

Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in vielen Fällen nicht. Trotzdem werden nach Kündigungen häufig Abfindungen vereinbart – insbesondere im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Vergleichs.

Die Chancen auf eine Abfindung hängen wesentlich davon ab, wie gut die Erfolgsaussichten gegen die Kündigung sind. Je größer das Risiko des Arbeitgebers ist, dass die Kündigung unwirksam ist, desto besser kann die Verhandlungsposition sein.

Soll ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Eine Kündigungsschutzklage ist das zentrale Mittel, um gegen eine Kündigung vorzugehen.

Dabei wird überprüft, ob das Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde. Häufig endet ein Kündigungsschutzverfahren mit einer Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – zum Beispiel über eine Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis oder weitere Ansprüche.

Ob eine Klage sinnvoll ist, sollte möglichst früh geprüft werden.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie Ihre Rechte kennen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.

Ich prüfe für Sie:

✓ Ist die Kündigung rechtmäßig?
✓ Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
✓ Bestehen Chancen auf eine Abfindung?
✓ Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
✓ Welche Ansprüche bestehen nach der Kündigung?

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So erreichen Sie mich:

Rechtsanwalt Sebastian Hautli
Kaiser-Joseph-Str. 248
D-79098 Freiburg
Tel. 0761 – 216 0807-0
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Sebastian Hautli ist der beste Rechtsanwalt in Freiburg! Weil meine Mutter von ihrer Arbeit ungerecht gekündigt wurde, haben wir uns an Herrn Hautli gewendet und er hat noch am selben Tag eine Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht. Nach zwei Wochen haben wir vor Gericht die Klage gewonnen und meine Mutter hat eine gute Abfindung bekommen. Danke Ihnen vielmals für Ihre professionelle und blitzschnelle Unterstützung.
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Leen Ammar
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Sehr kompetente und freundliche Beratung. Mein Anliegen wurde schnell verstanden und ich habe klare, verständliche Antworten auf alle meine Fragen erhalten. Man fühlt sich gut aufgehoben. Absolut empfehlenswert
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Hasan Alsheikh
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Er kann wirklich gut zuhören, die Beratung durch ihn hat sich wirklich gelohnt. Für jemanden, der neu in Deutschland ist und sich mit den Rechten und Regeln noch nicht auskennt, hat er alles verständlich erklärt. Ich kann nur Gutes über ihn sagen. 10/10
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Евгения Тельчарова
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Sehr empfehlenswerter Anwalt für Arbeitsrecht! Herr Rechtsanwalt Sebastian Hautli hat mich in einer Angelegenheit rund um meine Kündigung vertreten und ich könnte mit seiner Arbeit nicht zufriedener sein. Er arbeitet sehr detailorientiert, äußerst professionell und hat sich bestens um meinen Fall gekümmert. Dank seiner Fachkompetenz und seiner aufmerksamen Art habe ich mich durchgehend bestens beraten und unterstützt gefühlt. Ich kann Herrn Hautli uneingeschränkt weiterempfehlen!
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Ayman Nefzi
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Herr Hautli ein umfassender Kompetenter Rechtsanwalt der dir am Telefon schon zeigt dass er professionell und Geschickt arbeitet. Kann ich nur weiter empfehlen!!
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Dom Inatus
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Ich habe Herrn Hautli bereits bei mehreren kniffligen arbeitsrechtlichen Themen um Rat gebeten und war jedes Mal sehr zufrieden. Besonders schätze ich seine pragmatische und unkomplizierte Art. Bisher haben wir immer eine sehr gute Lösung gefunden.
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Ingrid Winkler
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Sebastian Hautli moderierte am 26. März 26 die Kandidatenvorstellung zur Oberbürgermeisterwahl in Freiburg für die Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine. Mit ruhiger und klarer Gesprächsführung stellte er der Kandidatin und den Kandidaten präzise Nachfragen und begegnete ihnen zugleich aufmerksam und zugewandt. Durch seine souveräne Moderation entstand eine sachliche und informative Veranstaltung. Die Besucherinnen und Besucher konnten sich ein umfassendes Bild von den Positionen der Kandidierenden machen und gingen mit dem guten Gefühl nach Hause, fundiert informiert worden zu sein. Herr Hautli ist bestens zu empfehlen!
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K A
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Wir sind wirklich begeistert davon, wie menschlich, herzlich und gleichzeitig fachlich versiert Herr Hautli ist. Mein Mann ist selbstständig und ich bin Ärztin – und gerade deshalb wissen wir es sehr zu schätzen, wenn man sich auf jemanden wirklich verlassen kann. Bei jeder Angelegenheit war Herr Hautli für uns da, hat uns immer ehrlich, herzlich und kompetent beraten und uns dabei nie das Gefühl gegeben, mit unseren Anliegen allein zu sein. Wir haben uns bei ihm jederzeit sehr gut aufgehoben gefühlt. Von ganzem Herzen sagen wir: Vielen, vielen Dank für alles! ❤️
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