Rechtsanwalt Sebastian Hautli

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Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Möglichkeit sein, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Häufig legen Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen solchen Vertrag vor, wenn sie eine Trennung ohne Kündigung erreichen möchten.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag Vorteile bieten – etwa durch eine Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis oder eine klare Regelung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gleichzeitig können jedoch erhebliche Nachteile entstehen, wenn der Vertrag vorschnell unterschrieben wird.

Als Rechtsanwalt in Freiburg prüfe ich Ihren Aufhebungsvertrag, erkläre Ihnen die rechtlichen Folgen und unterstütze Sie bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit der beide Seiten gemeinsam die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln.

Anders als bei einer Kündigung beendet nicht eine Seite das Arbeitsverhältnis allein. Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich freiwillig darauf, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet.

Typische Regelungen in einem Aufhebungsvertrag betreffen:

  • Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses
  • Zahlung einer Abfindung
  • Freistellung von der Arbeit
  • Resturlaub und Überstunden
  • Bonuszahlungen oder Provisionen
  • Rückgabe von Arbeitsmitteln
  • Inhalt und Note des Arbeitszeugnisses

Da mit der Unterschrift weitreichende Folgen verbunden sein können, sollte ein Aufhebungsvertrag vorab genau geprüft werden.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein. Ein Arbeitgeber kann Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichten, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Auch wenn der Arbeitgeber Druck macht oder eine schnelle Entscheidung verlangt, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen. Nach der Unterschrift lässt sich ein Aufhebungsvertrag häufig nur noch schwer rückgängig machen.

Deshalb gilt: Erst prüfen lassen – dann unterschreiben.

Bekomme ich bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung?

Viele Aufhebungsverträge enthalten eine Abfindung als finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es jedoch nicht immer.

Die Höhe der Abfindung ist häufig Verhandlungssache. Entscheidend sind unter anderem:

  • Dauer der Beschäftigung
  • Höhe des Gehalts
  • Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigung
  • Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber

Wer einen Aufhebungsvertrag ungeprüft akzeptiert, verschenkt möglicherweise die Chance auf bessere Konditionen.

Welche Risiken hat ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag kann neben Vorteilen auch erhebliche Nachteile haben.

Besonders wichtig sind mögliche Folgen beim Arbeitslosengeld. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen, wenn Arbeitnehmer freiwillig an der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mitwirken.

Außerdem können ungünstige Vertragsregelungen langfristige Auswirkungen haben – etwa bei:

  • zu niedriger Abfindung
  • ungünstigem Beendigungsdatum
  • fehlender Freistellung
  • schlechter Zeugnisregelung
  • offenen Vergütungsansprüchen
  • unklaren Ausgleichsklauseln

Eine rechtliche Prüfung hilft dabei, solche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist besser?

Ob ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist oder eine Kündigung abgewartet werden sollte, hängt vom Einzelfall ab.

Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile bieten, wenn gute Bedingungen ausgehandelt werden. Manchmal ist es für Arbeitnehmer jedoch besser, nicht zu unterschreiben und zunächst die weitere Vorgehensweise des Arbeitgebers abzuwarten.

Eine individuelle Beratung kann helfen, die wirtschaftlich und rechtlich beste Entscheidung zu treffen.

Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell. Häufig bestehen bessere Möglichkeiten, als das erste Angebot des Arbeitgebers anzunehmen.

Ich prüfe für Sie:

✓ Ist der Aufhebungsvertrag für Sie vorteilhaft?
✓ Ist die angebotene Abfindung angemessen?
✓ Drohen Nachteile beim Arbeitslosengeld?
✓ Können bessere Konditionen verhandelt werden?
✓ Ist die Regelung zum Arbeitszeugnis ausreichend?

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So erreichen Sie mich:

Rechtsanwalt Sebastian Hautli
Kaiser-Joseph-Str. 248
D-79098 Freiburg
Tel. 0761 – 216 0807-0
E-Mail: mail(at)rechtsanwalt-hautli.de

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Sebastian Hautli ist der beste Rechtsanwalt in Freiburg! Weil meine Mutter von ihrer Arbeit ungerecht gekündigt wurde, haben wir uns an Herrn Hautli gewendet und er hat noch am selben Tag eine Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht. Nach zwei Wochen haben wir vor Gericht die Klage gewonnen und meine Mutter hat eine gute Abfindung bekommen. Danke Ihnen vielmals für Ihre professionelle und blitzschnelle Unterstützung.
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Leen Ammar
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Sehr kompetente und freundliche Beratung. Mein Anliegen wurde schnell verstanden und ich habe klare, verständliche Antworten auf alle meine Fragen erhalten. Man fühlt sich gut aufgehoben. Absolut empfehlenswert
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Hasan Alsheikh
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Er kann wirklich gut zuhören, die Beratung durch ihn hat sich wirklich gelohnt. Für jemanden, der neu in Deutschland ist und sich mit den Rechten und Regeln noch nicht auskennt, hat er alles verständlich erklärt. Ich kann nur Gutes über ihn sagen. 10/10
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Евгения Тельчарова
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Sehr empfehlenswerter Anwalt für Arbeitsrecht! Herr Rechtsanwalt Sebastian Hautli hat mich in einer Angelegenheit rund um meine Kündigung vertreten und ich könnte mit seiner Arbeit nicht zufriedener sein. Er arbeitet sehr detailorientiert, äußerst professionell und hat sich bestens um meinen Fall gekümmert. Dank seiner Fachkompetenz und seiner aufmerksamen Art habe ich mich durchgehend bestens beraten und unterstützt gefühlt. Ich kann Herrn Hautli uneingeschränkt weiterempfehlen!
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Ayman Nefzi
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Herr Hautli ein umfassender Kompetenter Rechtsanwalt der dir am Telefon schon zeigt dass er professionell und Geschickt arbeitet. Kann ich nur weiter empfehlen!!
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Dom Inatus
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Ich habe Herrn Hautli bereits bei mehreren kniffligen arbeitsrechtlichen Themen um Rat gebeten und war jedes Mal sehr zufrieden. Besonders schätze ich seine pragmatische und unkomplizierte Art. Bisher haben wir immer eine sehr gute Lösung gefunden.
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Ingrid Winkler
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Sebastian Hautli moderierte am 26. März 26 die Kandidatenvorstellung zur Oberbürgermeisterwahl in Freiburg für die Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine. Mit ruhiger und klarer Gesprächsführung stellte er der Kandidatin und den Kandidaten präzise Nachfragen und begegnete ihnen zugleich aufmerksam und zugewandt. Durch seine souveräne Moderation entstand eine sachliche und informative Veranstaltung. Die Besucherinnen und Besucher konnten sich ein umfassendes Bild von den Positionen der Kandidierenden machen und gingen mit dem guten Gefühl nach Hause, fundiert informiert worden zu sein. Herr Hautli ist bestens zu empfehlen!
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K A
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Wir sind wirklich begeistert davon, wie menschlich, herzlich und gleichzeitig fachlich versiert Herr Hautli ist. Mein Mann ist selbstständig und ich bin Ärztin – und gerade deshalb wissen wir es sehr zu schätzen, wenn man sich auf jemanden wirklich verlassen kann. Bei jeder Angelegenheit war Herr Hautli für uns da, hat uns immer ehrlich, herzlich und kompetent beraten und uns dabei nie das Gefühl gegeben, mit unseren Anliegen allein zu sein. Wir haben uns bei ihm jederzeit sehr gut aufgehoben gefühlt. Von ganzem Herzen sagen wir: Vielen, vielen Dank für alles! ❤️
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