Rechtsanwalt Sebastian Hautli

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Abfindung

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst ein Schock. Neben der Frage, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist, steht häufig ein Thema im Mittelpunkt: Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Sie wird in der Regel als Ausgleich dafür gezahlt, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert.

Viele Beschäftigte gehen davon aus, dass bei jeder Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Das ist jedoch nicht der Fall. Häufig entsteht die Möglichkeit einer Abfindung erst durch geschickte Verhandlungen – etwa im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, eines gerichtlichen Vergleichs oder eines Aufhebungsvertrags.

Wann bekomme ich eine Abfindung?

Eine Abfindung kommt insbesondere in Betracht bei:

  • einer Kündigung durch den Arbeitgeber
  • einer betriebsbedingten Kündigung
  • einem Aufhebungsvertrag
  • einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht
  • Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ob und in welcher Höhe eine Abfindung möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem die Dauer der Beschäftigung, das Gehalt, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und die Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Eine häufig verwendete Orientierung ist die sogenannte Regelabfindung:

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine feste gesetzliche Vorgabe. Je nach Situation kann die tatsächliche Abfindung niedriger, aber auch deutlich höher ausfallen. Besonders wenn Zweifel an der Wirksamkeit einer Kündigung bestehen, verbessern sich häufig die Chancen auf eine höhere Zahlung.

Welche Abzüge gibt es bei einer Abfindung? Steuer und Sozialversicherung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie viel bleibt von meiner Abfindung netto übrig? Die gute Nachricht: Von einer Abfindung fallen in der Regel keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Das bedeutet, dass grundsätzlich keine Abzüge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung entstehen.

Allerdings muss eine Abfindung versteuert werden. Sie zählt steuerlich als Einkommen und unterliegt der Einkommensteuer. Da eine höhere Einmalzahlung die Steuerbelastung erhöhen kann, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Begünstigung durch die sogenannte Fünftelregelung in Betracht. Dadurch kann die Steuerlast reduziert werden.

Wie hoch die Abzüge bei einer Abfindung tatsächlich ausfallen, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von der Höhe der Abfindung, dem sonstigen Einkommen und den persönlichen steuerlichen Verhältnissen.

Neben der Höhe der Abfindung sollte deshalb immer auch berücksichtigt werden, welche Summe am Ende tatsächlich ausgezahlt wird. Eine gute Verhandlungsstrategie berücksichtigt nicht nur den Bruttobetrag der Abfindung, sondern auch den wirtschaftlichen Vorteil für den Arbeitnehmer.

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Rechtsanwalt Sebastian Hautli
Kaiser-Joseph-Str. 248
D-79098 Freiburg
Tel. 0761 – 216 0807-0
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Sebastian Hautli ist der beste Rechtsanwalt in Freiburg! Weil meine Mutter von ihrer Arbeit ungerecht gekündigt wurde, haben wir uns an Herrn Hautli gewendet und er hat noch am selben Tag eine Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht. Nach zwei Wochen haben wir vor Gericht die Klage gewonnen und meine Mutter hat eine gute Abfindung bekommen. Danke Ihnen vielmals für Ihre professionelle und blitzschnelle Unterstützung.
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Leen Ammar
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Sehr kompetente und freundliche Beratung. Mein Anliegen wurde schnell verstanden und ich habe klare, verständliche Antworten auf alle meine Fragen erhalten. Man fühlt sich gut aufgehoben. Absolut empfehlenswert
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Er kann wirklich gut zuhören, die Beratung durch ihn hat sich wirklich gelohnt. Für jemanden, der neu in Deutschland ist und sich mit den Rechten und Regeln noch nicht auskennt, hat er alles verständlich erklärt. Ich kann nur Gutes über ihn sagen. 10/10
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Евгения Тельчарова
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Ayman Nefzi
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Herr Hautli ein umfassender Kompetenter Rechtsanwalt der dir am Telefon schon zeigt dass er professionell und Geschickt arbeitet. Kann ich nur weiter empfehlen!!
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Dom Inatus
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Ich habe Herrn Hautli bereits bei mehreren kniffligen arbeitsrechtlichen Themen um Rat gebeten und war jedes Mal sehr zufrieden. Besonders schätze ich seine pragmatische und unkomplizierte Art. Bisher haben wir immer eine sehr gute Lösung gefunden.
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Sebastian Hautli moderierte am 26. März 26 die Kandidatenvorstellung zur Oberbürgermeisterwahl in Freiburg für die Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine. Mit ruhiger und klarer Gesprächsführung stellte er der Kandidatin und den Kandidaten präzise Nachfragen und begegnete ihnen zugleich aufmerksam und zugewandt. Durch seine souveräne Moderation entstand eine sachliche und informative Veranstaltung. Die Besucherinnen und Besucher konnten sich ein umfassendes Bild von den Positionen der Kandidierenden machen und gingen mit dem guten Gefühl nach Hause, fundiert informiert worden zu sein. Herr Hautli ist bestens zu empfehlen!
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K A
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Wir sind wirklich begeistert davon, wie menschlich, herzlich und gleichzeitig fachlich versiert Herr Hautli ist. Mein Mann ist selbstständig und ich bin Ärztin – und gerade deshalb wissen wir es sehr zu schätzen, wenn man sich auf jemanden wirklich verlassen kann. Bei jeder Angelegenheit war Herr Hautli für uns da, hat uns immer ehrlich, herzlich und kompetent beraten und uns dabei nie das Gefühl gegeben, mit unseren Anliegen allein zu sein. Wir haben uns bei ihm jederzeit sehr gut aufgehoben gefühlt. Von ganzem Herzen sagen wir: Vielen, vielen Dank für alles! ❤️
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