Rechtsanwalt Sebastian Hautli

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Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis spielt für die weitere berufliche Zukunft eine wichtige Rolle. Es ist häufig ein entscheidender Bestandteil einer Bewerbung und vermittelt zukünftigen Arbeitgebern einen Eindruck von Leistung, Verhalten und Qualifikation.

Doch nicht jedes Arbeitszeugnis ist so positiv, wie es auf den ersten Blick erscheint. Hinter freundlich klingenden Formulierungen können sich versteckte Bewertungen oder Hinweise verbergen, die sich nachteilig auf spätere Bewerbungen auswirken können.

Als Rechtsanwalt in Freiburg prüfe ich Ihr Arbeitszeugnis, erläutere die Bedeutung der verwendeten Formulierungen und unterstütze Sie dabei, eine angemessene Bewertung durchzusetzen.

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung des Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer haben bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Unterschieden wird insbesondere zwischen:

  • einfachem Arbeitszeugnis: enthält Angaben zur Person sowie Art und Dauer der Tätigkeit
  • qualifiziertem Arbeitszeugnis: enthält zusätzlich eine Bewertung von Leistung und Verhalten

In der Praxis ist meist das qualifizierte Arbeitszeugnis entscheidend, da es zukünftigen Arbeitgebern eine Einschätzung der bisherigen Tätigkeit ermöglicht.

Habe ich Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Der Arbeitgeber darf keine falschen Angaben machen, soll dem Arbeitnehmer aber zugleich das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren.

Gerade diese Balance führt häufig zu Streit. Viele Zeugnisse enthalten Formulierungen, die positiv wirken, tatsächlich aber eine schwächere Bewertung ausdrücken können.

Deshalb lohnt es sich, ein Arbeitszeugnis genau prüfen zu lassen.

Arbeitszeugnis Formulierungen: Gibt es einen geheimen Zeugniscode?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, welche Note ihr Arbeitszeugnis tatsächlich hat. Im Laufe der Zeit haben sich typische Formulierungen entwickelt, die bestimmten Bewertungen entsprechen können.

Beispiele:

  • „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ – sehr gute Bewertung
  • „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ – gute Bewertung
  • „zu unserer Zufriedenheit“ – kann bereits deutlich kritischer verstanden werden

Entscheidend ist jedoch immer das gesamte Zeugnis. Einzelne Formulierungen sollten nicht isoliert betrachtet werden.

Auch die Reihenfolge der Aussagen, fehlende Bewertungen oder ungewöhnliche Formulierungen können Auswirkungen auf die Gesamtwirkung eines Arbeitszeugnisses haben.

Was kann ich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis tun?

Wenn ein Arbeitszeugnis fehlerhaft oder unangemessen ist, müssen Arbeitnehmer dies nicht einfach akzeptieren.

Je nach Situation kann verlangt werden, dass:

✓ falsche Angaben korrigiert werden
✓ missverständliche Formulierungen geändert werden
✓ wichtige Tätigkeiten ergänzt werden
✓ eine bessere Leistungs- oder Verhaltensbewertung aufgenommen wird

Häufig lässt sich bereits durch eine außergerichtliche Kommunikation mit dem Arbeitgeber eine Verbesserung erreichen.

Wann sollte ich mein Arbeitszeugnis prüfen lassen?

Eine rechtliche Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Sie unsicher sind, welche Note Ihr Zeugnis tatsächlich enthält
  • wichtige Aufgaben oder Erfolge fehlen
  • ungewöhnliche Formulierungen verwendet werden
  • das Zeugnis auffallend kurz oder unpersönlich wirkt
  • Sie nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag ein Zeugnis erhalten

Gerade bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann das Arbeitszeugnis zudem Teil einer umfassenden Verhandlung sein – etwa gemeinsam mit einer Abfindung oder einem Aufhebungsvertrag.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann für Ihre berufliche Zukunft entscheidend sein. Deshalb sollten Sie wissen, welche Wirkung Ihr Zeugnis tatsächlich hat.

Ich prüfe für Sie:

✓ Welche Bewertung enthält Ihr Arbeitszeugnis wirklich?
✓ Gibt es problematische oder versteckte Formulierungen?
✓ Besteht ein Anspruch auf Änderung oder Verbesserung?
✓ Wie sollte gegenüber dem Arbeitgeber vorgegangen werden?

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