Rechtsanwalt Sebastian Hautli

Arbeitsrecht

  • Start
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abwicklungsvertrag
      • Arbeitsvertrag
      • Arbeitszeugnis
      • Aufhebungsvertrag
      • Elternzeit
      • Kündigung
      • Mobbing am Arbeitsplatz
    • Arbeitsrecht für Arbeitgeber
  • Über mich
  • Aktuelles
  • Downloads
  • Kontakt und Anfahrt

Elternzeit

Die Elternzeit ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich nach der Geburt eines Kindes der Familie zu widmen und gleichzeitig das bestehende Arbeitsverhältnis zu erhalten. Doch gerade wenn die Rückkehr in den Beruf bevorsteht, entstehen häufig Konflikte mit dem Arbeitgeber.

Viele Beschäftigte stellen sich Fragen wie: Habe ich Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz? Darf mein Arbeitgeber mir eine andere Tätigkeit zuweisen? Kann ich nach der Elternzeit gekündigt werden?

Als Rechtsanwalt in Freiburg unterstütze ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Problemen rund um Elternzeit, Wiedereinstieg und ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber.

Welche Rechte habe ich nach der Elternzeit?

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Es endet jedoch nicht. Nach Ablauf der Elternzeit besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen weiter.

Das bedeutet: Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, nach der Elternzeit wieder beschäftigt zu werden.

In der Praxis kommt es dennoch häufig zu Problemen – etwa wenn:

  • die bisherige Position anderweitig besetzt wurde
  • der Arbeitgeber nur eine schlechtere Stelle anbietet
  • Aufgaben oder Verantwortungsbereiche entzogen werden
  • eine Rückkehr in Teilzeit abgelehnt wird
  • Druck zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags ausgeübt wird

Gerade nach längerer Abwesenheit sollten Arbeitnehmer ihre Rechte kennen.

Habe ich Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz nach der Elternzeit?

Eine der häufigsten Fragen lautet: Bekomme ich nach der Elternzeit genau meinen bisherigen Arbeitsplatz zurück?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber Sie entsprechend Ihrem Arbeitsvertrag weiterbeschäftigen. Ein Anspruch auf exakt denselben Schreibtisch oder dieselbe konkrete Aufgabe besteht nicht.

Der Arbeitgeber darf jedoch nicht einfach eine beliebige schlechtere Tätigkeit zuweisen. Die neue Aufgabe muss sich im Rahmen des Arbeitsvertrags bewegen und gleichwertig sein.

Eine Herabstufung oder Benachteiligung wegen der Elternzeit müssen Arbeitnehmer nicht akzeptieren.

Teilzeit nach der Elternzeit – was gilt?

Viele Eltern möchten nach der Elternzeit nicht sofort wieder in Vollzeit arbeiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit verlangen. Dabei kommt es unter anderem auf die Größe des Unternehmens, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die rechtzeitige Antragstellung an.

Häufig entstehen Konflikte, wenn Arbeitgeber:

  • gewünschte Arbeitszeiten ablehnen
  • nur unpassende Arbeitsmodelle anbieten
  • eine Rückkehr erschweren
  • eine Reduzierung der Arbeitszeit verhindern wollen

Ob die Ablehnung berechtigt ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Kündigung nach Elternzeit – ist das erlaubt?

Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist in dieser Zeit grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.

Nach dem Ende der Elternzeit entfällt dieser besondere Schutz. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber ohne Weiteres kündigen darf.

Auch eine Kündigung nach der Elternzeit muss die allgemeinen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere kann geprüft werden, ob:

  • ein wirksamer Kündigungsgrund besteht
  • das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet
  • die Kündigung im Zusammenhang mit der Elternzeit steht
  • Fristen und Formalien eingehalten wurden

Bei einer Kündigung gilt: Arbeitnehmer müssen schnell handeln. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen erhoben werden.

Probleme bei der Rückkehr aus der Elternzeit

Viele Konflikte entstehen nicht durch eine direkte Kündigung, sondern durch Veränderungen am Arbeitsplatz.

Typische Situationen sind:

  • „Meine Stelle gibt es angeblich nicht mehr.“
  • „Mein Arbeitgeber bietet mir nur eine schlechtere Position an.“
  • „Ich bekomme weniger Verantwortung als vorher.“
  • „Meine Arbeitszeiten passen nicht mehr zur Betreuungssituation.“
  • „Ich soll einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.“

In solchen Fällen lohnt sich eine rechtliche Prüfung, bevor Entscheidungen getroffen oder Vereinbarungen unterschrieben werden.

Die Rückkehr aus der Elternzeit sollte ein geordneter Wiedereinstieg sein – kein beruflicher Nachteil.

Ich prüfe für Sie:

✓ Welche Rechte haben Sie nach der Elternzeit?
✓ Ist die angebotene Tätigkeit zumutbar?
✓ Können Sie Teilzeit verlangen?
✓ Ist eine Kündigung nach Elternzeit wirksam?
✓ Sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Kostenlosen Telefontermin vereinbaren

So erreichen Sie mich:

Rechtsanwalt Sebastian Hautli
Kaiser-Joseph-Str. 248
D-79098 Freiburg
Tel. 0761 – 216 0807-0
E-Mail: mail(at)rechtsanwalt-hautli.de

Kostenlosen Telefontermin buchen

Für eine arbeitsrechtliche Ersteinschätzung
>> hier klicken

Der direkte Draht per WhatsApp

Das sagen meine Mandanten:

Gepostet auf Google Google
Pavlo Tielcharov
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sebastian Hautli ist der beste Rechtsanwalt in Freiburg! Weil meine Mutter von ihrer Arbeit ungerecht gekündigt wurde, haben wir uns an Herrn Hautli gewendet und er hat noch am selben Tag eine Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht. Nach zwei Wochen haben wir vor Gericht die Klage gewonnen und meine Mutter hat eine gute Abfindung bekommen. Danke Ihnen vielmals für Ihre professionelle und blitzschnelle Unterstützung.
Gepostet auf Google Google
Leen Ammar
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr kompetente und freundliche Beratung. Mein Anliegen wurde schnell verstanden und ich habe klare, verständliche Antworten auf alle meine Fragen erhalten. Man fühlt sich gut aufgehoben. Absolut empfehlenswert
Gepostet auf Google Google
Hasan Alsheikh
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Er kann wirklich gut zuhören, die Beratung durch ihn hat sich wirklich gelohnt. Für jemanden, der neu in Deutschland ist und sich mit den Rechten und Regeln noch nicht auskennt, hat er alles verständlich erklärt. Ich kann nur Gutes über ihn sagen. 10/10
Gepostet auf Google Google
Евгения Тельчарова
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr empfehlenswerter Anwalt für Arbeitsrecht! Herr Rechtsanwalt Sebastian Hautli hat mich in einer Angelegenheit rund um meine Kündigung vertreten und ich könnte mit seiner Arbeit nicht zufriedener sein. Er arbeitet sehr detailorientiert, äußerst professionell und hat sich bestens um meinen Fall gekümmert. Dank seiner Fachkompetenz und seiner aufmerksamen Art habe ich mich durchgehend bestens beraten und unterstützt gefühlt. Ich kann Herrn Hautli uneingeschränkt weiterempfehlen!
Gepostet auf Google Google
Ayman Nefzi
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Hautli ein umfassender Kompetenter Rechtsanwalt der dir am Telefon schon zeigt dass er professionell und Geschickt arbeitet. Kann ich nur weiter empfehlen!!
Gepostet auf Google Google
Dom Inatus
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich habe Herrn Hautli bereits bei mehreren kniffligen arbeitsrechtlichen Themen um Rat gebeten und war jedes Mal sehr zufrieden. Besonders schätze ich seine pragmatische und unkomplizierte Art. Bisher haben wir immer eine sehr gute Lösung gefunden.
Gepostet auf Google Google
Ingrid Winkler
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sebastian Hautli moderierte am 26. März 26 die Kandidatenvorstellung zur Oberbürgermeisterwahl in Freiburg für die Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine. Mit ruhiger und klarer Gesprächsführung stellte er der Kandidatin und den Kandidaten präzise Nachfragen und begegnete ihnen zugleich aufmerksam und zugewandt. Durch seine souveräne Moderation entstand eine sachliche und informative Veranstaltung. Die Besucherinnen und Besucher konnten sich ein umfassendes Bild von den Positionen der Kandidierenden machen und gingen mit dem guten Gefühl nach Hause, fundiert informiert worden zu sein. Herr Hautli ist bestens zu empfehlen!
Gepostet auf Google Google
K A
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir sind wirklich begeistert davon, wie menschlich, herzlich und gleichzeitig fachlich versiert Herr Hautli ist. Mein Mann ist selbstständig und ich bin Ärztin – und gerade deshalb wissen wir es sehr zu schätzen, wenn man sich auf jemanden wirklich verlassen kann. Bei jeder Angelegenheit war Herr Hautli für uns da, hat uns immer ehrlich, herzlich und kompetent beraten und uns dabei nie das Gefühl gegeben, mit unseren Anliegen allein zu sein. Wir haben uns bei ihm jederzeit sehr gut aufgehoben gefühlt. Von ganzem Herzen sagen wir: Vielen, vielen Dank für alles! ❤️
Google Gesamtbewertung 5.0 von 5, basierend auf 50 Bewertungen

Rechtsanwalt Sebastian Hautli · Kaiser-Joseph-Str. 248 · 79098 Freiburg
Impressum/Datenschutz
GermanEnglish
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.