Rechtsanwalt Sebastian Hautli

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Stellenabbau bei SICK: Was Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung oder Aufhebungsvertrag jetzt wissen sollten

Der angekündigte Stellenabbau bei der SICK AG sorgt in Waldkirch, Freiburg und ganz Südbaden für große Verunsicherung. Viele Arbeitnehmer fragen sich: Ist mein Arbeitsplatz betroffen? Muss ich eine betriebsbedingte Kündigung akzeptieren? Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Und habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Die SICK AG gehört seit Jahrzehnten zu den prägenden Arbeitgebern in der Region Südbaden. Umso größer ist die Sorge vieler Beschäftigter, nachdem das Unternehmen umfangreiche Sparmaßnahmen und einen Stellenabbau angekündigt hat.

SICK plant Stellenabbau in Südbaden – was bisher bekannt ist

Bereits Anfang 2026 wurde öffentlich bekannt, dass SICK aufgrund eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds weitere Einschnitte prüft. In der Belegschaft entstand früh Unsicherheit, nachdem auch betriebsbedingte Kündigungen nicht ausgeschlossen wurden.

Im April 2026 konkretisierten sich die Pläne: Nach Medienberichten sollen rund 500 Arbeitsplätze an den südbadischen Standorten wegfallen. Betroffen sein können insbesondere die Standorte Waldkirch, Reute, Freiburg und Donaueschingen. Das Unternehmen begründet die Maßnahmen unter anderem mit Kostendruck und der Notwendigkeit, die Profitabilität langfristig zu verbessern.

Für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt sich deshalb jetzt die entscheidende Frage:

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitsplatz bei SICK gefährdet ist?

Betriebsbedingte Kündigung bei SICK – muss ich diese einfach hinnehmen?

Nein. Auch wenn ein Unternehmen Stellen abbaut, bedeutet das nicht automatisch, dass jede Kündigung wirksam ist.

Eine betriebsbedingte Kündigung unterliegt strengen gesetzlichen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss unter anderem darlegen können:

  • Liegt tatsächlich ein dauerhafter Wegfall des Arbeitsplatzes vor?
  • Gibt es keine andere Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen?
  • Wurde die richtige Sozialauswahl getroffen?
  • Wurden Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und weitere soziale Kriterien berücksichtigt?
  • Wurden Betriebsrat und gesetzliche Vorgaben ordnungsgemäß einbezogen?

Gerade bei größeren Restrukturierungen und Massenentlassungen können Fehler passieren. Eine anwaltliche Prüfung kann deshalb entscheidend sein.

Kündigung erhalten? Die 3-Wochen-Frist unbedingt beachten

Wer eine betriebsbedingte Kündigung erhält, sollte schnell handeln:

Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam – selbst wenn sie ursprünglich angreifbar gewesen wäre.

Deshalb gilt:

➡️ Kündigung nicht vorschnell akzeptieren
➡️ keine Dokumente ungeprüft unterschreiben
➡️ frühzeitig arbeitsrechtlichen Rat einholen

Aufhebungsvertrag bei SICK: Erst prüfen lassen – dann unterschreiben

Bei größeren Stellenabbaumaßnahmen bieten Arbeitgeber häufig Aufhebungsverträge oder freiwillige Ausscheidensprogramme an.

Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile bieten – etwa eine Abfindungsregelung oder eine planbare berufliche Neuorientierung. Gleichzeitig bestehen aber erhebliche Risiken:

  • Ist die angebotene Abfindung angemessen?
  • Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
  • Sind Zeugnis, Freistellung und Resturlaub geregelt?
  • Gibt es bessere Verhandlungsmöglichkeiten?

Wichtig: Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich später nur schwer rückgängig machen.

Lassen Sie daher ein Angebot prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung automatisch eine Abfindung gezahlt werden muss. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nicht immer.

Trotzdem werden gerade bei Restrukturierungen häufig Abfindungen vereinbart – beispielsweise:

  • im Rahmen eines Sozialplans,
  • durch einen Aufhebungsvertrag,
  • oder im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens.

Ob eine höhere Abfindung möglich ist, hängt stark vom Einzelfall ab.

Arbeitsplatz bei SICK gefährdet? Wir unterstützen Arbeitnehmer im Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und berät Arbeitnehmer aus Waldkirch, Freiburg und der gesamten Region Südbaden bei:

✓ betriebsbedingten Kündigungen
✓ Kündigungsschutzklagen
✓ Prüfung von Aufhebungsverträgen
✓ Verhandlung von Abfindungen
✓ Sozialplan und Restrukturierungsmaßnahmen

Wenn Sie vom Stellenabbau bei SICK betroffen sind oder befürchten, dass Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist, warten Sie nicht ab.

Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig arbeitsrechtlich prüfen. Oft bestehen bessere Möglichkeiten, als viele Arbeitnehmer zunächst vermuten.

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So erreichen Sie mich:

Rechtsanwalt Sebastian Hautli
Kaiser-Joseph-Str. 248
D-79098 Freiburg
Tel. 0761 – 216 0807-0
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Das sagen meine Mandanten:

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Sebastian Hautli ist der beste Rechtsanwalt in Freiburg! Weil meine Mutter von ihrer Arbeit ungerecht gekündigt wurde, haben wir uns an Herrn Hautli gewendet und er hat noch am selben Tag eine Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht. Nach zwei Wochen haben wir vor Gericht die Klage gewonnen und meine Mutter hat eine gute Abfindung bekommen. Danke Ihnen vielmals für Ihre professionelle und blitzschnelle Unterstützung.
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Leen Ammar
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Sehr kompetente und freundliche Beratung. Mein Anliegen wurde schnell verstanden und ich habe klare, verständliche Antworten auf alle meine Fragen erhalten. Man fühlt sich gut aufgehoben. Absolut empfehlenswert
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Hasan Alsheikh
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Er kann wirklich gut zuhören, die Beratung durch ihn hat sich wirklich gelohnt. Für jemanden, der neu in Deutschland ist und sich mit den Rechten und Regeln noch nicht auskennt, hat er alles verständlich erklärt. Ich kann nur Gutes über ihn sagen. 10/10
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Евгения Тельчарова
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Sehr empfehlenswerter Anwalt für Arbeitsrecht! Herr Rechtsanwalt Sebastian Hautli hat mich in einer Angelegenheit rund um meine Kündigung vertreten und ich könnte mit seiner Arbeit nicht zufriedener sein. Er arbeitet sehr detailorientiert, äußerst professionell und hat sich bestens um meinen Fall gekümmert. Dank seiner Fachkompetenz und seiner aufmerksamen Art habe ich mich durchgehend bestens beraten und unterstützt gefühlt. Ich kann Herrn Hautli uneingeschränkt weiterempfehlen!
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Ayman Nefzi
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Herr Hautli ein umfassender Kompetenter Rechtsanwalt der dir am Telefon schon zeigt dass er professionell und Geschickt arbeitet. Kann ich nur weiter empfehlen!!
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Dom Inatus
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Ich habe Herrn Hautli bereits bei mehreren kniffligen arbeitsrechtlichen Themen um Rat gebeten und war jedes Mal sehr zufrieden. Besonders schätze ich seine pragmatische und unkomplizierte Art. Bisher haben wir immer eine sehr gute Lösung gefunden.
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Ingrid Winkler
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Sebastian Hautli moderierte am 26. März 26 die Kandidatenvorstellung zur Oberbürgermeisterwahl in Freiburg für die Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine. Mit ruhiger und klarer Gesprächsführung stellte er der Kandidatin und den Kandidaten präzise Nachfragen und begegnete ihnen zugleich aufmerksam und zugewandt. Durch seine souveräne Moderation entstand eine sachliche und informative Veranstaltung. Die Besucherinnen und Besucher konnten sich ein umfassendes Bild von den Positionen der Kandidierenden machen und gingen mit dem guten Gefühl nach Hause, fundiert informiert worden zu sein. Herr Hautli ist bestens zu empfehlen!
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K A
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Wir sind wirklich begeistert davon, wie menschlich, herzlich und gleichzeitig fachlich versiert Herr Hautli ist. Mein Mann ist selbstständig und ich bin Ärztin – und gerade deshalb wissen wir es sehr zu schätzen, wenn man sich auf jemanden wirklich verlassen kann. Bei jeder Angelegenheit war Herr Hautli für uns da, hat uns immer ehrlich, herzlich und kompetent beraten und uns dabei nie das Gefühl gegeben, mit unseren Anliegen allein zu sein. Wir haben uns bei ihm jederzeit sehr gut aufgehoben gefühlt. Von ganzem Herzen sagen wir: Vielen, vielen Dank für alles! ❤️
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